Entscheidungsstichwort (Thema)
Mißglückter Arbeitsversuch. Mißbrauchsabwehr. Versicherungspflicht
Orientierungssatz
1. Der Tatbestand des mißglückten Arbeitsversuchs ist allenfalls in Fällen des Mißbrauchs zu berücksichtigen und kann dann zu einem Leistungsverweigerungsrecht für die Krankenkasse führen. Dieser Tatbestand beseitigt aber nicht das Entstehen von Versicherungspflicht (Anschluß an LSG Berlin vom 24.4.1991 - L 9 Kr 93/90).
2. Zum Vorliegen eines mißglückten Arbeitsversuchs bei Arbeitsaufnahme als Hausreiniger, Gartenbauarbeiter und Außendienstmitarbeiter trotz bestehender Erkrankung (hier: Mundbodenkarzinom).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666665 |
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