Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld. Sprachlehrgang. Ausland. Schulausbildung. Berufsausbildung

 

Leitsatz (amtlich)

Der Besuch eines Sprachlehrganges im Ausland ist Schul- oder Berufsausbildung, wenn er von einer dortigen Hochschule für die Zulassung zum Studium vorgeschrieben wird sowie Zeit und Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.06.1994; Aktenzeichen 10 RKg 30/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1651527

Breith. 1994, 158

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge