Entscheidungsstichwort (Thema)
Speiseröhrenkrebs als Berufskrankheit. Ausschluß der sogenannten Kausalitätsberufung
Orientierungssatz
1. Der Speiseröhrenkrebs eines Straßenbauarbeiters wird nicht als Berufskrankheit gemäß § 551 Abs 2 RVO anerkannt.
2. Der Begriff der Berufskrankheit iS des § 150 Nr 3 SGG ist einengend iS des schädigenden Vorganges zu verstehen, so daß der Streit um die ursächliche Entstehung des Primärschadens durch § 150 Nr 3 erfaßt wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1664179 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen