Entscheidungsstichwort (Thema)
unmittelbare Kriegseinwirkung. kriegseigentümlicher Gefahrenbereich. Hantieren mit Fundmunition. militärische Übung. 2. Weltkrieg. Polen
Leitsatz (amtlich)
Die Verletzungen, die sich ein 8jähriges Kind im April 1944 in Polen beim Spielen mit einem Handgranatenzünder, den deutsche militärische Verbände auf einem landwirtschaftlichen Grundstück im Heimatort des Geschädigten zurückgelassen haben, zugezogen hat, beruhen nicht auf einer unmittelbaren Kriegseinwirkung iS von § 5 Abs 1 Buchst e BVG (vgl BSG vom 21.1.1969 - 9 RV 14/67 = Breith 1969, 959).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1660218 |
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