Entscheidungsstichwort (Thema)
Rücknahme des Verwaltungsaktes bei Sperrzeit
Orientierungssatz
Mit der Feststellung der Sperrzeit fällt die Bewilligung des Arbeitslosengeldes nicht einfach weg. Vielmehr ist es erforderlich, daß die Leistungsbewilligung gemäß § 45 SGB 10 aufgehoben wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1662535 |
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