Entscheidungsstichwort (Thema)

Rücknahme des Verwaltungsaktes bei Sperrzeit

 

Orientierungssatz

Mit der Feststellung der Sperrzeit fällt die Bewilligung des Arbeitslosengeldes nicht einfach weg. Vielmehr ist es erforderlich, daß die Leistungsbewilligung gemäß § 45 SGB 10 aufgehoben wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662535

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