Entscheidungsstichwort (Thema)

Erwerbsunfähigkeitsrente. versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Anwartschaftsbegründung und -erhaltung durch nachgezahlte freiwillige Beiträge

 

Orientierungssatz

Zur Frage, ob eine Rentenanwartschaft auf Erwerbsunfähigkeitsrente auch durch freiwillige Beiträge, die nach den Sondernachentrichtungsvorschriften des § 282 SGB 6 und des Art 2 § 52a ArVNG gezahlt wurden, erworben und aufrechterhalten werden kann, wenn die allgemeine Wartezeit vor dem 1.1.1984 noch nicht erfüllt war.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.11.1997; Aktenzeichen 5 RJ 4/97)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660116

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