Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld-Änderung der Lohnsteuerklasse

 

Orientierungssatz

1. Ein Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten liegt nicht vor, wenn ein lediger, verwitweter oder geschiedener Arbeitnehmer heiratet und deswegen eine Änderung der Lohnsteuerklasse erforderlich wird.

2. AFG § 113 Abs 2 schließt nach seinem Wortlaut, seiner Entstehungsgeschichte und dem Gesetzeszweck nicht eine Berücksichtigung solcher Änderungen der Lohnsteuerklassen aus, die deswegen erfolgen, weil der Arbeitnehmer erst im Laufe des Jahres geheiratet hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652930

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge