Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld-Änderung der Lohnsteuerklasse
Orientierungssatz
1. Ein Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten liegt nicht vor, wenn ein lediger, verwitweter oder geschiedener Arbeitnehmer heiratet und deswegen eine Änderung der Lohnsteuerklasse erforderlich wird.
2. AFG § 113 Abs 2 schließt nach seinem Wortlaut, seiner Entstehungsgeschichte und dem Gesetzeszweck nicht eine Berücksichtigung solcher Änderungen der Lohnsteuerklassen aus, die deswegen erfolgen, weil der Arbeitnehmer erst im Laufe des Jahres geheiratet hat.
Fundstellen
Dokument-Index HI1652930 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen