Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Verfügbarkeit. Erreichbarkeit

 

Orientierungssatz

Auch beim Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 105c AFG muß die Erreichbarkeit iS des § 103 Abs 1 S 1 Nr 3 AFG gegeben sein.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.03.1996; Aktenzeichen 7 RAr 38/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655355

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