Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragsfreiheit. Diplomand

 

Orientierungssatz

Es besteht keine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung, wenn die Anfertigung der für den Abschluß des Studiums erforderlichen Diplomarbeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in einem Unternehmen erstellt wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.02.1993; Aktenzeichen 7 RAr 52/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667030

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