Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsbeitrag. Sportverein

 

Orientierungssatz

Zur Frage, ob durch eine nachträglich rechtswidrig gebildete Gefahrklasse für Sportvereine (Subventionierung der Sportvereine durch massive Intervention des Deutschen Sportbundes) andere Unternehmen in ihren subjektiven Rechten (zu hohe UV-Beiträge wegen nachträglicher Herabsetzung der Gefahrklasse für Sportvereine) beeinträchtigt sein können und sie die Aufhebung bzw Abänderung ihrer Beitragsbescheide verlangen können.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.03.1995; Aktenzeichen 2 RU 18/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653224

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