Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsarzt. Dauer der Anstellung. Dauerassistent. Entlastungsassistent. Zuständigkeit für Genehmigung der Arztanstellung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Arztanstellung (vielfach als sogenannter Dauerassistent bezeichnet) ist auf einen zeitlich unbefristeten Bedarf, die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten auf einen nur vorübergehenden Bedarf zugeschnitten.

2. Für die Genehmigung einer Arztanstellung sind der Zulassungs- und der Berufungsausschuß, für die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Richtiger Klagegegner im Prozeß sind für die Arztanstellung der Berufungsausschuß, für die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten die Kassenärztliche Vereinigung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670907

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