Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewaltopfer. schuldhafte (Mit-)Verursachung der Schädigung. Leistungsversagung. Unbilligkeit
Orientierungssatz
Zur Frage, ob nur schuldhafte (Mit-)Verursachung der Schädigung durch den Geschädigten zu einer Leistungsversagung gemäß § 2 Abs 1 OEG führt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1659821 |
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