Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte. rückwirkende Feststellung des Merkzeichens "G". Freifahrtberechtigung im Nahverkehr. Geldersatz für entstandene Fahrkosten. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Orientierungssatz
Weder aufgrund sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs oder Folgenbeseitigungsanspruchs noch aufgrund eines Anspruches auf Geldersatz anstelle Sachleistungsanspruchs, kann ein Schwerbehinderter Geldersatz von der Versorgungsverwaltung wegen Fahrkosten verlangen, die ihm entstanden sind, weil zu Unrecht kein Ausweis über seine Freifahrtberechtigung im Nahverkehr (Merkzeichen G) ausgestellt wurde.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1659706 |
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