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Die Ehe hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Altersversorgung. Eine Mitversicherung in der Krankenversicherung ist nur in Ausnahmenfällen vorgesehen, z.B. für Ehegatten litauischer Diplomaten. Jedoch ist eine freiwillige Sozialversicherung möglich, wobei die monatlichen Einzahlungen zugunsten des Ehepartners erfolgen können. Das litauische Sozialrecht sieht Witwen- bzw. Witwer- und Waisenrenten vor, wenn die verstorbene Person Ansprüche auf Altersversorgung bzw. Behindertenversorgung erworben hat. Die Höhe des Auszahlungsbetrages hängt von der bei der Sozialversicherung erworbenen Rente ab.

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