Rz. 101
Neben dem Qualitätsmerkmal als absolutes Niedrigsteuerland zeichnete sich Liechtenstein bis ins Jahr 2009 durch ein absolutes Steuergeheimnis aus. Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen wurden gegenüber dem Ausland nicht gewährt, ausländische Steuern und andere öffentliche Abgaben und Kosten durften grundsätzlich in Liechtenstein nicht eingetrieben werden.[32] Hier hat sich Wesentliches geändert.[33]
Rz. 102
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Steuergesetz (SteG). Am 23.9.2010 wurde die Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, SteG) nach mehrjährigen Vorarbeiten beschlossen.[34] Der Fürst und der Erbprinz sind durch ein neues Gesetz wiederum von der Steuerpflicht befreit ("alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden gesetzlichen Bestimmungen sind hiermit aufgehoben").[35]
Ende 2020 hat das kleine Land mit nur gut 38.000 Einwohnern (darunter ca. 1/3 Ausländer) insgesamt 57 (im Vergleich zur Vorauflage: 39) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Auskunftsabkommen (TIEA), darunter mit den Nachbarn Schweiz und Österreich und wichtigen Staaten wie den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland abgeschlossen.[36] Liechtenstein hat im Jahr 2010 mit dem Steueramtshilfegesetz die gesetzlichen Grundlagen für die grenzüberschreitende Amtshilfe geschaffen und diese immer weiter ausgebaut.[37]
Mit dem neuen Steuerrecht ist ein Systemwechsel vollzogen. Bereits seit dem Jahr 2009 wird aktiv für die Umstellung von der Vermögens- auf die Ertragsbesteuerung geworben.[38] Letztlich ist zum 1.1.2010 noch das neue Mehrwertsteuergesetz in Kraft getreten, das von der Praxis gelobt wird.[39]
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