Entscheidungsstichwort (Thema)

Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit von Ansprüchen eines persönlich haftenden Gesellschafters aus einer betrieblichen Lebensversicherung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Voraussetzungen des BetrAVG - Direktversicherung als Maßnahme der betrieblichen Altersversorgung - kommt nur dann zum Tragen, wenn der Begünstigte Arbeitnehmer und nicht persönlich haftender Gesellschafter ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739784

WE 2001, 280

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