Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundpfandrechtlich gesicherter Realkredit zur Finanzierung einer Eigentumswohnung: Unanwendbarkeit der Regelungen zum Verbraucherkredit trotz Überschreitung des üblichen Zinssatzes

 

Orientierungssatz

Der Privilegierung eines durch Grundpfandrecht gesicherten Realkredits zur Finanzierung des Kaufs einer Eigentumswohnung nach VerbrKrG § 3 Abs 2 Nr 2 steht nicht schon entgegen, daß der Zinssatz nicht innerhalb der von der Bundesbank ausgewiesenen Streubreite liegt, sondern oberhalb. Ein größeres Risiko des Kreditgebers bei Überschreiten der Beleihungsgrenze kann sich in einem erhöhten Zinssatz niederschlagen, sofern der Effektivzins immer noch beträchtlich unter dem üblichen Vertragszins für einen nicht dinglich gesicherten Personalkredit liegt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736569

WM 2000, 1103

WuB 2000, 1083

WuB 2000, 1099

VuR 2000, 280

ZBB 2000, 275

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