Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerwiegender Beleidigung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Eine einmalige schwerwiegende Beleidigung bei einer gesprächsweisen Auseinandersetzung berechtigt in der Regel nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731482 |
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