Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückgewähr einer Barkaution bei Beendigung des Mietverhältnisses: Pflicht zur Verzinsung der Kaution bei Altmietverträgen. Rückgewähr einer Barkaution bei Beendigung des Mietverhältnisses: Wirksamkeit eines formularmäßigen Ausschlusses der Verzinsung. Rückgewähr einer Barkaution bei Beendigung des Mietverhältnisses: Haftung des veräußernden Vermieters für die Rückgewähr

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Auch in Altmietverträgen ist die Barkaution zu verzinsen.

2. Der Veräußerer haftet auf die Rückgewähr und Verzinsung der Mietkaution auch dann, wenn er dem Grundstückserwerber die Kaution mit Einwilligung des Mieters ausgehändigt hat.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

1. Zitierung zu Leitsatz 1: Vergleiche BGH, 1982-07-08, VIII ARZ 3/82, BGHZ 84, 345.

2. Ist in einem formularmäßigen Mietvertrag vereinbart, daß die Kaution nicht verzinst wird, stellt diese Regelung einen Verstoß gegen AGBG § 9 dar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739325

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