Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Mietkaution ist auch dann zu verzinsen, wenn sie als sog Altkaution nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wohnungsmietvertrages unverzinslich zu stellen ist.
Fundstellen
Haufe-Index 541955 |
WuM 1999, 515 |
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