Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Mietkaution ist auch dann zu verzinsen, wenn sie als sog Altkaution nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wohnungsmietvertrages unverzinslich zu stellen ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 541955

WuM 1999, 515

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