Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadenersatz bei Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeuges: Anspruch des Leasingnehmers auf Mehrwertsteuer auf Wiederbeschaffungskosten

 

Orientierungssatz

Für den Leasingnehmer eines verkehrsunfallbeschädigten Leasingfahrzeuges besteht ein Eigenhaftungsschaden in Mehraufwendungen, die er in Folge vorzeitiger Fälligstellung haben kann. Der Leasingnehmer kann von dem Schädiger die für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges erforderlichen Kosten sowie steuerliche Nachteile und Gewinnausfall bzw die Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug für die Zeit bis zur Wiederbeschaffung ersetzt verlangen (Anschluß BGH, 5. November 1991, VI ZR 145/91, NZV 1992, 227). Weil der Leasingnehmer aus eigenem Recht Schadenersatzansprüche geltend machen kann, kann er auch die Mehrwertsteuer bei Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges (bzw hier beim Kauf des reparierten Unfallfahrzeuges vom Leasinggeber) verlangen; auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers kommt es nicht an.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735309

NZV 2002, 191

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