Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Pflicht zur Darlegung der ernsthaften Eigennutzungsabsicht und des vernünftigen Grundes für Kündigung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Bei der Eigenbedarfskündigung muß der Vermieter beweisen, daß er die ernsthafte Absicht zur Eigennutzung hat.

2. Ein vernünftiger Grund an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt in der Regel nicht vor, wenn der Vermieter von seiner bisherigen Wohnung in die Wohnung des Mieters umziehen will, um dadurch seine Mieteinnahmen von DM 3.136,-- auf DM 3.395,-- zu steigern. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter seine bisherige Wohnung bereits weitervermietet hat.

3. Für die Wirksamkeit einer Kündigung spielt es keine Rolle, ob der Vermieter dem Mieter eine Ersatzwohnung angeboten hat.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierungen zu Leitsatz 1 und 2: Vergleiche BGH, 1988-01-20, VIII ARZ 4/87, WuM 1988, 47; vergleiche BVerfG, 1989-02-14, 1 BvR 1131/87, WuM 1989, 118.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733581

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge