Entscheidungsstichwort (Thema)
Bedienungsanweisung eines EDV-Programms als Teil der Hauptleistung. Haftungsausschluß bei Leasing
Orientierungssatz
1. Bei der Überlassung eines Standardprogramms ist das Benutzerhandbuch ein wesentlicher Teil der geschuldeten Leistung; seine Lieferung ist also eine Hauptpflicht.
2. Der Leasinggeber hat die Pflicht zur vollständigen und rechtzeitigen Gebrauchsverschaffung. Der vollständige Ausschluß der Haftung dafür ist wegen AGBG § 9 Abs 2 unwirksam.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731799 |
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