Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhungserklärung für Wohnraum: Wirksamkeit trotz fehlerhafter Wohnflächenangabe

 

Leitsatz (amtlich)

Ist in der Mieterhöhungserklärung eine unzutreffende Wohnfläche angegeben, so führt dies jedenfalls dann nicht zur formellen Unwirksamkeit der Erklärung, wenn die Abweichung gering ist (hier: 85 qm statt 84,05 qm).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738568

NZM 2003, 393

MietRB 2003, 94

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