Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zum Rechtsentscheid: Ausgangsmietzins bei der Kappungsgrenze zur Mieterhöhung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Dem Oberlandesgericht Celle wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Ist bei der für die Feststellung der Einhaltung der Voraussetzungen des MHG § 2 Abs 1 Nr 3 (juris: MietHöReglG) erforderlichen Ermittlung der Ausgangsmiete der Mietzins zugrundezulegen, der drei Jahre vor Absendung des Mieterhöhungsverlangens vom Mieter geschuldet wird, oder berechnet sich die 3-Jahres-Frist nach dem Zeitpunkt, ab dem die erhöhte Miete zu zahlen ist?

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Die Kammer beabsichtigt, die aufgeworfene Rechtsfrage entgegen der Rechtsprechung des BayObLG München, 1988-03-10, RE-Miet 2/88, WuM 1988, 117 im ersteren Sinne zu beantworten.

 

Nachgehend

OLG Celle (Beschluss vom 31.10.1995; Aktenzeichen 2 UH 1/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738143

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