Entscheidungsstichwort (Thema)
Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechtes für Eigentümer Dritten im Grundbuch
Leitsatz (amtlich)
Ein gemeinschaftliches Wohnungsrecht für den Eigentümer und einen Dritten kann im Grundbuch eingetragen werden.
Orientierungssatz
Vergleiche BGH, 1966-12-21, V ZB 24/66, BGHZ 46, 253.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735733 |
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