Entscheidungsstichwort (Thema)
Zwangsverwaltervergütung: Bemessungsgrundlage bei der Verwaltung einer gewerblich genutzten Immobilie. Zwangsverwaltervergütung: Erhöhung des Regelsatzes. Zwangsverwaltervergütung: Stundensatzhöhe für einen Rechtsanwalt
Orientierungssatz
1. Verwaltet der Zwangsverwalter ein Hausgrundstück, ist Bemessungsgrundlage für seine Vergütung nicht die sogenannte "Sollmiete", sondern die im Kalenderjahr tatsächlich eingezogenen Miet- und Pachtzinseinnahmen.
2. Im Falle der Zwangsverwaltung einer gewerblich genutzten, mehrstöckigen Immobilie, ist grundsätzlich die Zuerkennung des 2fachen Regelsatzes gemäß ZwVerwVO § 25 (juris: ZVwVergV) angemessen.
3. Ist die Zwangsverwaltervergütung gemäß ZwVerwVO § 26 nach dem Zeitaufwand abzurechnen, ist bei einem als Zwangsverwalter tätigen Rechtsanwalt grundsätzlich ein Stundensatz von 200 DM anzunehmen.
Fundstellen
Haufe-Index 1735840 |
KTS 2002, 70 |
Rpfleger 2001, 560 |
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