Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Erneuerung der vom Mieter übergestrichenen Wandfliesen

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Hat der Wohnungsmieter die Wandfliesen mit Farbe übergestrichen, so kann der Vermieter nach Vertragsbeendigung die Verfliesung erneuern und die Kosten als Schadensersatz verlangen, sofern der Mieter nicht nachweist, daß die Farbe von den Fliesen hätte entfernt werden können. Bei Erneuerung von 30 Jahre alter Verfliesung ist ein Abzug "neu für alt" in Höhe von 50% der Kosten der Neuverfliesung angemessen.

 

Normenkette

BGB §§ 536, 548; ZPO §§ 286-287

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541564

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