Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Erneuerung der vom Mieter übergestrichenen Wandfliesen
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Hat der Wohnungsmieter die Wandfliesen mit Farbe übergestrichen, so kann der Vermieter nach Vertragsbeendigung die Verfliesung erneuern und die Kosten als Schadensersatz verlangen, sofern der Mieter nicht nachweist, daß die Farbe von den Fliesen hätte entfernt werden können. Bei Erneuerung von 30 Jahre alter Verfliesung ist ein Abzug "neu für alt" in Höhe von 50% der Kosten der Neuverfliesung angemessen.
Normenkette
BGB §§ 536, 548; ZPO §§ 286-287
Fundstellen
Dokument-Index HI541564 |
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