Entscheidungsstichwort (Thema)

Versagung der Räumungsfrist bei Schweigen des Urteils

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Räumungsfrist ist im Sinne von ZPO § 721 Abs 6 Nr 1 auch dann versagt, wenn das Räumungsurteil zur Frage der Räumungsfrist völlig schweigt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731380

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