Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert einer Klage auf Einsichtnahme in Nebenkostenbelege

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Streitwert einer Klage auf Einsichtnahme in Nebenkostenbelege bemißt sich auf 1/5 bis 1/10 des geltend gemachten Rückforderungsanspruchs.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739645

MDR 1997, 894

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