Entscheidungsstichwort (Thema)

Untervermietung: Bindung des Grundstückserwerbers an mündlich erteilte Untervermietungserlaubnis des Rechtsvorgängers

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die dem Mieter von dem Vermieter generell erteilte Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung ist auch ohne Wahrung der Schriftform wirksam und bindet den Grundstückserwerber, der als neuer Eigentümer in den schriftlich vereinbarten Mietvertrag eintritt.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 535, 549 Abs. 2 Sätze 1, 3, §§ 566, 571

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541686

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