Entscheidungsstichwort (Thema)
Weiterbestellung einer GmbH als Verwalterin: Einschlägige Vorstrafe des Geschäftsführers
Orientierungssatz
1. Die Weiterbestellung einer GmbH als Verwalterin widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ihr Geschäftsführer wegen Untreue, die er in seiner Eigenschaft als Wohnungseigentumsverwalter begangen hat, rechtskräftig verurteilt worden ist.
2. Die Abberufungsentscheidung führt nicht zu einem Berufsverbot, sie verhält sich lediglich in den Ermessensgrenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Bestellung ihres Verwalters.
3. Den Wohnungseigentümern ist es nicht zuzumuten, das Risiko der Zusammenarbeit mit einem einschlägig vorbestraften Verwalter einzugehen.
Fundstellen
Haufe-Index 1734338 |
ZMR 2003, 295 |
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