Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparatur von Leasingfahrzeug

 

Orientierungssatz

Durch einen Kaskoversicherungsvertrag für ein Leasingfahrzeug wird auch das Sacherhaltungsinteresse des Leasingnehmers, wegen seiner aus dem Leasingvertrag bestehende Erhaltungspflicht, gegenüber dem Leasinggeber, versichert. Das Sacherhaltungsinteresse des Leasingnehmers besteht darin das Fahrzeuge betriebsbereit zu halten und gegebenenfalls reparieren zu lassen. Erteilt der Leasingnehmer einen Reparaturauftrag, so wird die Mehrwertsteuer fällig. Müßte der Versicherer darauf entfallene Beträge nicht erstatten, verbliebe dem Eigentümer ein Schaden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739053

NJW 1997, 2760

VersR 1998, 357

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