Entscheidungsstichwort (Thema)

Abstandsvereinbarung mit Nachmieter

 

Orientierungssatz

Eine vom Vormieter mit dem Nachmieter vereinbarte Abstandszahlung von 2.250 DM ist bei nicht preisgebundenem Wohnraum und bei einer Miete von 1.335 DM marktüblich und rechtlich zulässig. Eine derartige Abstandsvereinbarung liegt fernab von einem Bereich, in dem man über eine etwaige Sittenwidrigkeit nachdenken könnte.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738132

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