Entscheidungsstichwort (Thema)

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Rückzahlungsanspruch für verauslagtes Wohngeld als bevorrechtigte Forderung

 

Orientierungssatz

Hat der die Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger Wohngeldzahlungen verauslagt, handelt es sich bei seinem Rückzahlungsanspruch in der Zwangsversteigerung nicht um bevorrechtigte Forderungen gemäß ZVG § 10 Abs 1 Nr 1, da die Zahlungen nicht zur Erhaltung oder Verbesserung des Grundstücks dienten.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738660

ZMR 2001, 395

InVo 2001, 185

WE 2002, 40

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