Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Mieterhöhung nach Hamburger Mietspiegel 2003. Wohnraummiete: Rasterfeldeinordnung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Mietspiegel Hamburg 2003 stellt einen qualifizierten Mietspiegel dar. Den Werten des Mietspiegels ist auch im Übrigen grundsätzlich der Vorzug gegenüber Sachverständigengutachten zu geben. Das Gericht kann hier anhand des Mietspiegels Hamburg 2003 die Wohnung in Einzelheiten in das maßgebliche Rasterfeld einordnen.
Fundstellen
Haufe-Index 1734273 |
WuM 2005, 726 |
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