Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Einsichtgewährung in die Abrechnungsunterlagen der Betriebskostenabrechnung durch Vorlage von Computerausdrucken der eingescannten Belege

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM)

Den vom Mieter geforderten Nachweis der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter anhand von Ausdrucken der gescannten Originalbelege führen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734133

WuM 2004, 97

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