Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung eines Mietvertrages bezüglich der Verzinsung der Mietkaution

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Klausel im vor dem 1. 1. 19883 vereinbarten Mietvertrag "Der Vermieter zahlt dem Mieter keine Zinsen für die Mietsicherheit. Die Verzinsung ist schon bei der Berechnung der Miete berücksichtigt." ist dahingehend auszulegen, daß

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734855

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge