Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslegung eines Mietvertrages bezüglich der Verzinsung der Mietkaution
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Klausel im vor dem 1. 1. 19883 vereinbarten Mietvertrag "Der Vermieter zahlt dem Mieter keine Zinsen für die Mietsicherheit. Die Verzinsung ist schon bei der Berechnung der Miete berücksichtigt." ist dahingehend auszulegen, daß
Fundstellen
Dokument-Index HI1734855 |
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