Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen bei Beantragung einer Durchsuchungsanordnung durch ein Hauptzollamt
Orientierungssatz
Wenn ein Hauptzollamt als vollstreckende Behörde den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses gemäß ZPO § 758 beantragt, muß es die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nachweisen und hat insbesondere zur Feststellung des vollstreckbaren Anspruchs den entsprechenden Leistungsbescheid vorzulegen.
Es genügt nicht, daß die Behörde im Rahmen des Verwaltungszwangsverfahrens die Vollstreckungsvoraussetzungen geprüft und bejaht hat.
Der Vollstreckungsrichter hat vor Erlaß einer Durchsuchungsanordnung selbst zu prüfen, ob die formelle und materielle Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Damit er dazu in der Lage ist, sind ihm sämtliche maßgeblichen Unterlagen vorzulegen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736171 |
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