Entscheidungsstichwort (Thema)
Betreten der Wohnung zur Heizkostenablesung
Orientierungssatz
Der Mieter ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Ablesung der Heizkostenverteiler in der Wohnung zu dulden; dazu gehört auch, daß er den Beauftragten den Zutritt in die Räume gewährt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1730094 |
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