Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragswidriger Gebrauch der Mietwohnung: Gelegentliche Nutzung als Büro
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die gelegentliche, büromäßige Nutzung der Wohnung ist kein unzulässiger gewerblicher Gebrauch der Mietwohnung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735843 |
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