Entscheidungsstichwort (Thema)
Verkehrssicherungspflichten bei einer nass gewischten Treppe
Leitsatz (amtlich)
1. Ein berechtigter Benutzer eines Büro- oder Miethauses kann nicht dort jederzeit trockene Treppen erwarten.
2. Es stellt eine erhebliche Überspannung an die Anforderung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn verlangt würde, Treppen unmittelbar nach dem Wischvorgang zu trocknen oder andernfalls als nass zu kennzeichnen.
Fundstellen
Haufe-Index 1738916 |
NJW-RR 2002, 1388 |
RdW 2003, 127 |
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