Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Wirksame Verlängerungsklausel zum Monatsletzten
Orientierungssatz
Eine Vereinbarung, wonach sich das Mietverhältnis über Wohnraum mangels Kündigung auf bestimmte Zeit verlängert, ist auch dann wirksam, wenn der Verlängerungszeitraum bis zum Monatsletzten läuft (entgegen AG Augsburg, 1996-10-24, 3 C 5240/96, ZMR 1997, 424).
Fundstellen
Haufe-Index 1738582 |
ZMR 2000, 466 |
MDR 2000, 762 |
IPuR 2000, 45 |
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