Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Umlagefähige Wärmelieferungskosten bei Modernisierung der Heizungsanlage und Änderung der Versorgungsart; keine Vorlage zum Rechtsentscheid

 

Leitsatz (redaktionell)

In Folge der Gebäudemodernisierung durch Einbau einer zentralen Heizungsanlage steht es dem Vermieter frei, die Anlage durch einen Dritten betreiben zu lassen und die Wärmelieferungskosten auf die Nutzer umzulegen, sofern er die Grundsätze ordnungsgemäßer Bewirtschaftung des Gebäudes wahrt. Die Duldungspflicht des Mieters zur Modernisierung umfaßt die Pflicht zur Vereinbarung der Abrechnung der neu entstandenen Betriebskosten.

 

Orientierungssatz

Die Voraussetzungen des ZPO § 541 für eine Vorlage zum Rechtsentscheid liegen nicht vor, weil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Ausgliederung der Wärmeversorgung von Mietobjekten auf ein Drittunternehmen mit der Konsequenz einer Abrechnung von Fernwärmekosten nach HeizkostenV § 7 Abs 4 eine Zustimmung der Mieter erforderlich ist, keine spezifische Bedeutung für Wohnraummietverhältnisse hat, sondern gleichermaßen alle Arten von Mietverhältnissen über zu beheizende Räumlichkeiten betrifft.

 

Normenkette

BGB § 535; HeizkostenV §§ 1, 7 Abs. 4; MietHöReglG § 4; ZPO § 541 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 538366

NZM 1999, 1037

WuM 1999, 403

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge