Entscheidungsstichwort (Thema)

Heizkosten bei Wohnungseigentum: Unverhältnismäßigkeit der Ausstattungskosten zur Verbrauchserfassung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ob die Kosten der Ausstattung zur Verbrauchserfassung in der Wohnungseigentumsanlage unverhältnismäßig hoch sind, berechnet sich nach den aktuellen Energiekosten des Gebäudes, die auf dessen Restnutzungsdauer hochgerechnet werden, und den Installationskosten, die 15% der rechnerischen Kosteneinsparung nicht übersteigen dürfen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: so auch BayObLG München, 1989-04-13, BReg 2 Z 69/88, WuM 1989, 451.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737435

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