Entscheidungsstichwort (Thema)
Zustimmungsverlangen zur Modernisierung von Wohnraum: Abdingbarkeit der Mieterzustimmung im Mietvertrag. Zustimmungsverlangen zur Modernisierung von Wohnraum: Wohnflächenvergrößerung durch Dachausbau als unangemessene "Luxusmodernisierung"
Orientierungssatz
1. Die Regelung des BGB § 541b kann nicht zum Nachteil des Mieters abbedungen werden.
2. Der Vermieter kann von dem Mieter nicht die Duldung von Ausbaumaßnahmen verlangen, wenn die Vergrößerung der Wohnung in Ansehung der damit verbundenen Mieterhöhung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Dies ist bei einer Wohnung der Fall, wenn eine Wohnflächenvergrößerung (hier: durch Dachausbau) um 27,5% zu einer Mieterhöhung um 41,75% zuzüglich erhöhter Betriebskosten führen würde und sich der Mietpreis pro Quadratmeter für die hinzugewonnene Fläche nach dem geltenden Mietspiegel der Stadt als absoluter Spitzenpreis darstellt. Dann wird dem Mieter eine "Luxusmodernisierung" angesonnen, die er gerade nicht hinzunehmen hat.
Fundstellen
Haufe-Index 1735277 |
NZM 2000, 1000 |
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