Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an das Kündigungsschreiben bei Verwertungskündigung

 

Orientierungssatz

Bei einer Verwertungskündigung nach BGB § 564b Abs 2 S 1 Nr 3 ist die Kündigungsbegründung nicht darauf zu beschränken, dem Mieter mitzuteilen, nur nach Beendigung des Mietverhältnisses seien die Räume wirtschaftlich nutzbar (so auch LG Berlin, 1989-01-10, 63 S 170/88, WuM 1989, 254). Andererseits aber werden die Anforderungen an die Darlegung der Kündigungsgründe überspannt, wenn vom Vermieter bereits im Kündigungsschreiben eine detaillierte Kalkulation hinsichtlich der Ertragslage vor und nach einer etwaigen Sanierung verlangt würde (entgegen LG Göttingen, 1983-02-21, 5 S 129/82, WuM 1984, 133). Es genügt daher für die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung, wenn in dem Kündigungsschreiben bei einer geplanten Sanierung die Art und der Umfang der beabsichtigten Umbauarbeiten und ein Grund hierfür angegeben wird, nur durch den Umbau eine wirtschaftlich angemessene Verwertung des Grundstücks herbeiführen zu können.

 

Normenkette

BGB § 556 Abs. 1, § 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538143

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