Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage, wann der Vermieter Eigenbedarf geltend machen kann

 

Orientierungssatz

1. Der bei Kündigung einer Erdgeschoßwohnung bestehende Eigenbedarf des Vermieters entfällt mit dem Freiwerden einer im Grundriß und Ausstattung gleichen Wohnung im 1. Obergeschoß.

2. Der Vermieter ist nunmehr gehalten, dem gekündigten Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten (Vergleiche OLG Karlsruhe, 1981-10-07, 3 REMiet 6/81, NJW 1982, 54; Vergleiche BayObLG München, 1982-05-25, REMiet 2/82, NJW 1982, 20003).

3. Es steht dem Vermieter grundsätzlich frei zu entscheiden, welche von mehreren in Betracht kommenden Wohnungen er für seine Angehörigen in Anspruch nehmen will. Diese Entscheidung muß indes, wenn sie nicht gegen das Willkürverbot des BGB § 226 verstoßen soll, plausibel und gedanklich nachvollziehbar sein.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730136

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