Entscheidungsstichwort (Thema)
Räumungsvollstreckung gegen Familienangehörigen des Vollstreckungsschuldners nach Zuschlagsbeschluß
Orientierungssatz
Besteht zwischen dem Vollstreckungsschuldner und einem nahen Familienangehörigen ein Mietvertrag über die der Zwangsvollstreckung unterliegenden Sache, so bedarf es zur Durchführung der Zwangsvollstreckung (Räumung) gegen den Familienangehörigen aus dem gegen den Vollstreckungsschuldner gerichteten Zuschlagsbeschluß einer vollstreckbaren Ausführung, die mit einer Vollstreckungsklausel gegen den Familienangehörigen versehen ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737150 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen