Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Rückgewähr der Mietkaution nach Beendigung der gewerblichen Weitervermietung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Nach Beendigung der gewerblichen Weitervermietung ist der Vermieter zur Rückgewähr der an den Zwischenvermieter geleisteten Mietkaution verpflichtet, unabhängig davon, ob die Kaution an ihn ausgehändigt worden ist oder nicht.
Fundstellen
Haufe-Index 1732640 |
WuM 2003, 31 |
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