Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Rückgewähr der Mietkaution nach Beendigung der gewerblichen Weitervermietung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Nach Beendigung der gewerblichen Weitervermietung ist der Vermieter zur Rückgewähr der an den Zwischenvermieter geleisteten Mietkaution verpflichtet, unabhängig davon, ob die Kaution an ihn ausgehändigt worden ist oder nicht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732640

WuM 2003, 31

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge